dpf

 

Emissionen
Als Emissionen werden die beim Verbrennungsprozess entstehenden Feinstaubpartikel (Rußpartikel) eines Diesel-Motors bezeichnet.
Diese Feinstaubpartikel bestehen hauptsächlich aus Kohlenstoff, Schwefel und Metalloxiden. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, das diese durchaus schädlich für den menschlichen Organismus sind.
 

 

Gesetzgeber

Folgendes wurde bezüglich der Feinstaubbelastung von der Bundesregierung beschlossen:

Um den Ausstoß von Rußpartikeln zu verringern sollen schnellstmöglich alle Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter aus- bzw. nachgerüstet werden.
Die Partikelfilter-Nachrüstung eines bis zum 31.12.2006 erstmals zugelassenen Diesel-Pkw, die bis spätestens dem 31.12.2009 erfolgt ist, wird mit einem Einmalbetrag von 330€ gefördert. Für Nachrüstungen, die bereits ab dem 1. Januar 2006 stattgefunden haben bzw. bis zum 31.03.2007 erfolgen, beginnt die steuerliche Förderung einheitlich am 1. April 2007. Bei später nachgerüsteten Fahrzeugen ist der Förderbeginn identisch mit dem Tag der Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Neuwagen mit Partikelfilter erhalten, wann auch immer sie zugelassen worden waren bzw. werden, grundsätzlich keine Förderung.

Um die oben genannte Förderung auch zu erhalten, müssen folgende Kriterien zum Zeitpunkt der
Nachrüstung erfüllt werden :
- Das Fahrzeug darf nicht älter als 5 Jahre sein
- bei "Head-on-Systemen" darf der Katalysator die Laufleistung von 80.000 km nicht überschreiten

Des Weiteren haben alle anderen Diesel-Fahrzeuge, welche nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, ab dem 1. Januar 2007 eine "Strafsteuer" von 1,20€/100ccm monatlich zu zahlen und sind direkt von möglichen Fahrverboten betroffen.

Neuwagen, die nach dem 31.12.2006 zugelassen werden und den zukünftigen EURO-5-Grenzwert für Partikelmasse (0,005 g/km) nicht einhalten, werden ebenfalls mit dem 1,20€ Malus belegt. In den beiden Fällen ist der Zuschlag bis Ende 2010 befristet.

 

 

 

PM
Anhand der Partikelminderungsstufe (PM) werden die Grenzwerte klassifiziert, welche des betreffende
Fahrzeug nach einer Nachrüstung mit einem Partikelfilter erreicht. Es wird hierbei unterschieden in die Stufen PM 1 bis PM 4.
Es ist geplant, dass Fahrzeuge mit Partikelfilter mit einer Plakette gekennzeichnet werden. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette, Fahrzeuge der Gruppe 2 erhalten eine rote, Fahrzeuge der Gruppe 3 eine gelbe und Fahrzeuge der Gruppe 4 eine grüne. Die Plaketten sind sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

Grafische Übersicht
Beschreibung
Für Diesel-PKW mit Euro 1-Norm oder Euro 2-Norm
1
14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 40 oder 7 bzw. 25, 26, 27, 35, 41, 49, 50, 51, oder 52
Gültig für Diesel-PKW mit Euro1-Norm oder Euro 2-Norm sowie für schwere Pkw der Gruppe II und III der RL 98/69/EG Zeile A. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von 50mg/km (Euro 3-Norm) einhalten
Für Diesel-Pkw mit EURO 3-Norm sowie für schwere Pkw der Gruppe II und III der RL 98/69/EG Zeile B. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von 25mg/km (Euro 4-Norm) einhalten
2
30, 31, 36, 37, 42, 44-48 oder 67-70
Im wesentlichen für Diesel-Pkw mit Euro 4-Norm. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von 12,5 mg/km (halbierter Partikelgrenzwert der Euro 4-Norm) einhalten.
3
32, 33, 38, 39, 43 oder 53-66

 

richtig schlüsseln
 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
Typ
Hubr./KW
Fahrgestell-Nr.
Motocode
Erstzulassung
HSN
TSN
PM Stufe